Willkommen bei Pflegeberatung Markus Böing, Ihrem vertrauensvollen Partner in Sachen Pflegeberatung. Unsere erfahrenen Berater stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, die besten Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Ob es um die Auswahl der passenden Pflegeeinrichtung, die Organisation von häuslicher Pflege oder die Beantragung von Pflegeleistungen geht – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung und Entlastung zu bieten. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung in der Pflegeberatung!
Durchführung eines Beratungseinsatzes für den Erhalt des Pflegegeldes
Entsprechend der geltenden Richtlinien und Vorschriften ist ein Beratungseinsatz erforderlich, um Ihre Pflegebedürftigkeit fachgerecht zu bewerten und zu dokumentieren.
Dieser Beratungseinsatz wird von unseren qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Ziel ist es, den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit festzustellen und die Pflegeleistungen optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. So stellen wir sicher, dass Sie die bestmögliche Unterstützung und Versorgung erhalten.
Es ist unbedingt erforderlich, dass der Beratungseinsatz innerhalb des vorgegebenen Zeitraums durchgeführt wird. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Auszahlung Ihres Pflegegeldes ausgesetzt oder eingestellt wird, da Ihre Pflegebedürftigkeit nicht hinreichend nachgewiesen und dokumentiert werden kann.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren Beratungseinsatz mit unseren erfahrenen Partnern zu planen. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Pflegegeld weiterhin gewährt wird. Wir übernehmen alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse kostenfrei, sodass Sie Ihre Lebensqualität erhalten und unbeschwert in die Zukunft blicken können.
Pflegegrad 2
01.01. – 30.06.
01.07. – 31.12.
Pflegegrad 3
01.01. – 30.06.
01.07. – 31.12.
Pflegegrad 4
01.01. – 31.03.
01.04. – 30.06.
01.07. – 30.09.
01.10. – 31.12.
Pflegegrad 5
01.01. – 31.03.
01.04. – 30.06.
01.07. – 30.09.
01.10. – 31.12.
Wir bieten spezielle Beratungen gemäß § 37 und § 45, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
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